Es sollte doch mehr als nur eine Wohnung sein.
Ich weiß ja nicht, wie Ihr das seht, aber wenn es um Wohnungen geht, ist mir in erster Linie wichtig, dass man sich in seiner Bude wohlfühlen kann. So liebe ich meine Altbau-Maisonette Wohnung, ohne Fahrstuhl, nach wie vor, auch wenn ich viele Treppen laufen muss … aber sie hat ihren ganz eigenen Charme, auch wenn es „nur“ eine Wohnung ist, sie ist mir ans Herz gewachsen.
Auch in München kam ich ja schon in den Genuss, in einem wunderbaren alten Haus zu wohnen, Stuck, Dielen und „was eben so dazugehört“… achja, wieso ich davon überhaupt erzähle: Ich möchte Euch eine interessante Website vorstellen, auf welcher man sich in den dort aufgeführten Wohnungen verlieren kann … Ja, ich bin jemand, der sich in Gedanken die Räume schon gerne einmal nach den eigenen Wunschvorstellungen einrichtet … Wie dem auch sei: Genug von mir, mehr von dem, worüber ich eigentlich schreiben möchte.
„Investition Baudenkmal“ nennt sich die Internetpräsenz für Denkmalschutzimmobilien auf welcher man erfährt, wie man von der Investition in denkmalgeschützte Bauten profitiert. Auf der Seite wird alles ausführlich beschrieben und gut gefiel mir auch der Satz „Dienstleistung kommt von Dienen und Leisten“ hier wird deutlich, dass man, vorausgesetzt man hat Interesse an einem Objekt, nicht alleine dasteht und gut beraten wird. Das ist nun nur so ein kleiner Ausschnitt, von dem, was einem einen Einblick in das verschafft, was man dort an Hilfe und Unterstützung geboten bekommt.
Vielleicht nicht ganz uninteressant wäre es, sich doch einmal die Frage zu stellen, was ein Baudenkmal a) überhaupt ist und b) ausmacht. Wieso ist eine Wohnung „mehr wert als die andere“, „mehr Denkmal als eine andere“? Der besondere Wert, den eine denkmalgeschützte Wohnung/Haus ausmacht, kann sich zum Beispiel aus künstlerischen, politischen, städtebaulichen oder technischen Eigenschaft ergeben. (Bauhaus, Renaissance,…)  In erster Linie ist es eben die architektonisch ansprechende Gestaltung, die mit Hilfe des Denkmalschutzes in Stand gehalten wird.
Und wer bestimmt das jetzt eigentlich? Wer sagt, dass ein Gebäude ein Denkmal ist? Da es in Deutschland 16 Bundesländer gibt und der Denkmalschutz jedem einzelnen Bundesland obliegt, gibt es logischerweise 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, in denen steht ab wann ein Gebäude denkmalgeschützt ist. Um herauszufinden, ob die Vorraussetzungen für ein „Denkmaldasein“ gegeben sind, gibt es zwei Systeme, auf die ich im einzelnen nun aber nicht mehr eingehen werde: Zum einen das „Nachrichtliche System“ und zum anderen das „Konstitutive System“. Wer sich mehr dafür interessiert, kann es auf der Seite unter „Wissenswertes“ einfach nachlesen.
An der Stelle kann ich nun auch noch einmal den Blogtitel aufgreifen:“Juwelen der Innenstädte“. Wer schaut sich nicht gerne aufwendig restaurierte und kernsanierte Bauwerke aus früheren Zeiten an? Es bildet oft einfach einen wunderschönen Kontrast zu den teilweise „normalen“ Häusern. Wobei natürlich auch moderne, beinahe futuristische Gebäude ein guter Blickfang sein können. Aber Bestehendes muss man ja nicht immer neu erfinden, sondern einfach erkennen, dass es sich lohnt, daran zu arbeiten.
Lassen wir das, das schriftliche nun eher mal bei Seite und schauen auf den wirklich interessanten Teil des Ganzen: Die Baudenkmäler.
Denkmalschutzimmobilien
Denkmalschutzimmobilien